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Schulverein Grundschule Lütjensee e.V.
Schulverein – das sind wir alle


Satzung

Satzung des SchulvereinsSatzung für den Schulverein
der Grundschule Lütjensee e. V.

§ 1       Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Schulverein der Grundschule Lütjensee e. V.“. Der Verein hat seinen Sitz in Lütjensee und  ist im  Vereinsregister beim Amtsgericht Lübeck unter der Nr. 136 AH eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Schuljahr.

§ 2       Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigter Zwecke“ der Abgabenordnung.

Er will durch Zusammenschluss von Eltern, Lehrern, ehemaligen Schülern und Freunden der Schule die vielfältigen erzieherischen und unterrichtlichen Belange der Schule fördern. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung der Schüler der Grundschule Lütjensee.

§ 3       Finanzmittel

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch

  • Mitgliedsbeiträge
  • sonstige Zuwendungen und Einnahmen  (z.B. Schulveranstaltungen)
  • sammeln von Spenden

§ 4       Verwendung der Mittel

Die Mittel des Vereins dienen

  • zur Verbesserung der Lehr- und Lernmittel der Schule
  • zur Weckung des Gemeinschaftssinnes durch Unternehmungen wie Klassenreisen, Schulwanderungen, Schullandheimaufenthalten und Schulveranstaltungen
  • zur Unterstützung minderbemittelter Schüler für diese Zwecke
  • zur Förderung von kulturellen, künstlerischen, sprachlichen, musischen und sprachlichen Aktivitäten der Schüler

Jeder spekulative Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Alle Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Über die Verwendung der Mittel beschließen der 1. und 2. Vorsitzende  über Beträge bis zu 50,- € je Ausgabe jeweils allein, darüber hinaus zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam mit dem Kassenwart.

§ 5       Mitgliedschaft

Mitglied können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die  den Zweck des Vereins unterstützen und ihren Beitritt mündlich oder schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt.

§ 6       Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch

  • Tod
  • Austritt
  • Ausschluss

Der Austritt erfolgt mit schriftlicher Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied zum Ende eines jeweiligen Schuljahres.

Der Ausschluss kann erfolgen,

  • wenn ein Mitglied trotz schriftlicher Mahnung seinen Beitrag nicht bezahlt.
  • wenn ein Mitglied den Bestrebungen und Zwecken des Vereins zuwider handelt.

Über den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit.

Eine Rückzahlung geleisteter Beiträge erfolgt nicht.

§ 7       Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt.

Der Beitrag ist jährlich bis zum 31. Januar zu entrichten (bzw. erfolgt im Bankeinzugsverfahren).

§ 8       Vorstand

Die Geschäftsführung des Vereins obliegt dem Vorstand. Dieser setzt sich zusammen aus:

  1. dem 1. Vorsitzenden
  2. dem 2. Vorsitzenden
  3. dem Schriftführer
  4. dem Kassenwart

Der Vorstand ist berechtigt zur Beratung bestimmter Fragen und zur Unterstützung der Vereinsarbeit von Fall zu Fall weitere Personen z.B. aus dem Lehrerkollegium zur Mitarbeit ohne Stimmrecht zu berufen.

Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist möglich.

Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten gem. § 26 BGB den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, lediglich ihre notwendigen Auslagen dürfen vergütet werden. Weder der Vorstand, noch die Mitglieder des Vereins dürfen aus dem Vereinsvermögen irgendwelche Sondervorteile erhalten. Niemand darf durch eine Verwaltungsaufgabe, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 9        Rechnungs- und Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von 2 Jahren zwei Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Sie haben die Kassen und die Rechnungsführung zu prüfen und darüber, bei der Mitgliederversammlung, zu berichten.

§ 10      Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung findet innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Schuljahres statt. Weitere Mitgliederversammlungen können nach Bedarf abgehalten werden.

Der Vorstand muss eine Mitgliederversammlung innerhalb von 4 Wochen einberufen, wenn mindestens 10 % der Mitglieder dies schriftlich beantragt haben.

Die Einladung erfolgt durch Aushang in der Schule und schriftliche Mitteilung an die Mitglieder spätestens 14 Tage vor der Versammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

Anträge zur Tagesordnung sind spätestens 8 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich dem Verein zu Händen des Vorstandes einzureichen.

Über jede Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterschreiben ist.

Die Beschlüsse der ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Dies gilt auch für Satzungsänderungen, soweit diese ihrem Sinne nach in der Tagesordnung angekündigt wurden.

Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.

§ 11      Auflösung des Vereins

Der Auflösungsbeschluss bedarf einer ¾ Mehrheit der, zur ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung, erschienenen Mitglieder. Anträge bezüglich Auflösung des Vereins müssen 3 Wochen vorher den Mitgliedern bekannt gegeben werden und müssen mindestens von einem Viertel aller Mitglieder unterzeichnet sein.

§ 12      Verteilung des Restvermögens

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigte Zwecke fällt das Vermögen an die Gemeinde Lütjensee, die es ausschließlich und unmittelbar für die Grundschule Lütjensee i.S. des § 2 dieser Satzung  zu verwenden hat.

§ 13       Schlussbestimmungen

Der Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass allen Mitgliedern diese Satzung zugängig gemacht wird. Der Schulleitung und dem Lehrerkollegium ist ebenfalls Kenntnis von dieser Satzung zu geben.

Zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 20.09.2016. Die Satzung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung in Kraft.

Anlage Beitragsordnung:

Beitragsordnung für den Schulverein der Gemeinde Lütjensee e.V.

§ 1 Allgemeines

      1. Diese Betragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Geschäftsjahr.
    1. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit

  1. Der Beitrag ist zum 31. Januar des jeweiligen Geschäftsjahres zu entrichten.
  2. Die Beitragszahlung erfolgt durch Selbsteinzahlung auf das Beitragskonto des Vereins oder im Lastschrifteneinzug. Die Mitglieder erteilen bei der Zahlungsweise zum Lastenschrifteneinzug ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.

§ 3 Beiträge

Beginn der Mitgliedschaft vor dem Schuljahr 2017/2018 – Beitragshöhe jährlich – Mindestbeitrag 6,20 €

Beginn der Mitgliedschaft ab dem Schuljahr 2017/2018 – Beitragshöhe jährlich – Mindestbeitrag 10,00 €

§ 4 Vereinskonto

Soweit die Zahlung nicht per Lastschrift erfolgt, ist sie nur auf das folgende Konto zulässig:

Bank: Sparkasse Holstein

IBAN: 78 2135 2240 0014 0220 40

BIC: NOLADE21HOL

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 20.09.2016 beschlossen. Die Beitragsordnung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung in Kraft.